Preise & Leistungen

Sprechstunde & Kontrolltermine (Kinder, Erwachsene): 80,00 €/Std.
Fallaufnahme, eingehende Untersuchung, ggf. Laborbefund (zzgl. Laborkosten), Befundauswertung

(Wenn Ihr Anliegen eine einzelne Grunderkrankung/Einzelbeschwerden beinhaltet.)

Fallaufnahme für komplexe und chronische Erkrankungen: 250,00 €, zzgl. Laborkosten
Zeitaufwand 3 Stunden, inkl. einer zusätzlichen telefonischen Beratung, falls Fragen im Anschluss der Behandlung auftreten.

Anamnese, Aufnahmegespräch, körperliche Untersuchungen, Blutentnahme u. Laborbefund, Befundauswertung, Ernährungsempfehlung

Diese Behandlung ist sehr umfangreich, individuell und übersteigt das übliche Maß des Behandlungsaufwandes und ist sinnvoll, wenn:

(Diese Gebühr fällt einmalig bei der Erstbehandlung an, danach gilt die übliche Gebühr für Kontrolltermine/Std.)

Fallaufnahme für begleitende Krebstherapie: 350,00 €, zzgl. Laborkosten
Zeitaufwand: 3 Stunden, inkl. einer zusätzlichen telefonischen Beratung, falls im Anschluss der Behandlung Fragen auftreten.

Anamnese, Aufnahmegespräch, körperliche Untersuchung, Laborbefunde, Pharmakologie der Chemo- / Strahlentherapie, Nebenwirkungsmanagement, Ernährungsberatung

(Diese Gebühr fällt einmalig bei der Erstbehandlung an, danach gilt die übliche Gebühr für Kontrolltermine/Std.)

Detaillierte Honorarübersicht aller Einzelleistungen finden Sie als PDF-Datei hier.

Bitte beachten Sie:
Es liegt im Wesen der Mikronährstoffmedizin und der Pflanzenheilkunde, dass Ihre Therapie individuell auf Sie zugeschnitten wird. Notwendige Maßnahmen sind von der Diagnose und der Art Ihrer Beschwerden abhängig. Jede therapeutische Maßnahme wird gemeinsam festgelegt. Die damit verbundenen Kosten werden vor Beginn jeder Maßnahme mit Ihnen besprochen.

Abrechnung mit dem Therapeuten
Die Honorarzahlung erfolgt zu jeder Therapiesitzung in Form einer Barzahlung. Die Abrechnung erfolgt nach Richtlinien der jeweils für den Therapeuten gültigen Gebührenordnung, hierfür erhalten Sie eine Quittung. Für Rückerstattungsansprüche bei Ihrem Versicherer erhalten Sie eine ordnungsgemäße Kostenaufstellung in Form einer Gesamtrechnung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Naturheilkunde gehört zu den alternativen Therapieverfahren. Ob Kosten von Ihrem Versicherer übernommen werden, können wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem Versicherer.

Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Behandlungskosten für Privatärzte und Heilpraktiker. Eine Nachfrage beim Versicherer ist in Einzelfällen sinnvoll.

Privat versicherte Patienten
Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten, in Abhängigkeit zu Ihrem gewählten Tarif, voll, teilweise oder gar nicht. Welche Modalitäten auf Sie zutreffen erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Beamte
Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten häufig einen Teil der Behandlungskosten. Ob und welche Kosten übernommen werden, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Private Zusatzversicherungen für heilpraktische Leistungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig, in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung für Sie erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85).

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